Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kooperationsverbund-gegen-antisemitismus.de.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Berliner Süden im August 2025 durchgeführten Bewertung. Dabei kam das Prüfwerkzeug axe DevTools Pro zum Einsatz. Die Bewertung umfasste eine Kombination aus automatisierten Tests, intelligent geführten sowie ergänzenden manuellen Tests unter Einbezug eines Screenreaders, jeweils auf Grundlage der Anforderungen der EN 301 549.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
9.1.2.1 Textalternativen für Audioinhalte: Reine Audioinhalte wie Podcasts oder Mitschnitte werden ohne begleitende Texttranskripte veröffentlicht. Menschen mit Hörbehinderungen sind dadurch vom Zugang zu diesen Inhalten ausgeschlossen.
9.1.2.4 Untertitel für Videoinhalte: Für Videoinhalte werden derzeit keine Untertitel bereitgestellt. Menschen mit Hörbehinderungen haben dadurch keinen gleichwertigen Zugang zu den gesendeten Informationen.
9.1.2.5 Audiodeskription (zeitbasiert): Bei eingebetteten Videos fehlt eine ergänzende Audiodeskription. Dadurch können blinde oder sehbehinderte Menschen visuelle Informationen, die ausschließlich im Bild vermittelt werden, nicht erfassen.
10.1 Barrierefreie Dokumente (PDF): Nicht alle auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern können diese Inhalte daher nur eingeschränkt oder gar nicht erfassen.
Diese Barrieren bestehen aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG. Die Bereitstellung der erforderlichen redaktionellen Alternativen ist derzeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Diese Ausnahmen sind im Sinne der Richtlinie sowie des BGG sehr eng auszulegen; weiterhin sind die sich anschließenden Vorschriften im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zu beachten.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 8. August 2025 erstellt.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter kontakt@kooperationsverbund-gegen-antisemitismus.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle BGG.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache
Diese Erklärung gilt für die Internet·seite:
kooperationsverbund-gegen-antisemitismus.de
Wir sind eine öffentliche Stelle.
Das bedeutet:
Wir müssen unsere Internet·seite barriere·frei machen.
Barriere·frei heißt:
Alle Menschen können die Internet·seite benutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Regeln für Barriere·freiheit
Die Regeln stehen in einem deutschen Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Gesetz zur Gleich·stellung von Menschen mit Behinderungen.
Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte haben.
Die Regeln stehen auch in einer deutschen Ver·ordnung.
Die Ver·ordnung heißt:
Barriere·freie Informations·technik-Ver·ordnung.
Die Ver·ordnung bestimmt, wie Internet·seiten und Computer·programme barriere·frei gemacht werden müssen.
Und die Regeln stehen auch in einer europäischen Regel.
Die Regel heißt:
Richt·linie 2016/2102 von der Europäischen Union.
Das ist eine Regel, die in allen Ländern der Europäischen Union gilt.
Ergebnis der Prüfung
Die Internet·seite wurde im August 2025 geprüft.
Ergebnis:
Die Internet·seite ist nur teil·weise barriere·frei.
Es gibt noch Hindernisse.
Welche Hindernisse gibt es?
Auf unserer Internet·seite gibt es Ton·aufnahmen.
Zum Beispiel: Podcasts oder Mitschnitte.
Diese Ton·aufnahmen haben keine Texte.
Menschen mit Hör·behinderung können sie nicht nutzen.
Auf unserer Internet·seite gibt es Videos.
Die Videos haben keine Unter·titel.
Menschen mit Hör·behinderung verstehen nicht alles.
Die Videos haben auch keine Audio·deskription.
Audio·deskription bedeutet:
Eine Stimme beschreibt, was im Bild passiert.
Blinde Menschen oder Menschen mit Seh·behinderung können deshalb nicht alle Informationen verstehen.
Auf unserer Internet·seite gibt es PDF·Dateien.
Nicht alle PDF·Dateien sind barriere·frei.
Das bedeutet:
Die Dateien haben manchmal keine gute Struktur.
Manche Menschen benutzen ein Computer·programm.
Das Programm liest Texte vor.
Das Programm kann diese PDF·Dateien nicht gut vorlesen.
Warum gibt es die Hindernisse?
Im Moment können wir diese Hilfs·texte und Unter·titel nicht erstellen.
Das Gesetz erlaubt in besonderen Fällen solche Ausnahmen.
Wann wurde diese Erklärung gemacht?
Die Erklärung wurde gemacht am 8. August 2025.
So erreichen Sie uns
Haben Sie ein Hindernis auf unserer Internet·seite gefunden?
Oder möchten Sie Informationen zur Barriere·freiheit?
Dann schreiben Sie uns eine Nach·richt.
Die Adresse ist:
kontakt@kooperationsverbund-gegen-antisemitismus.de
Schlichtungs·stelle
Wir finden keine gute Lösung für Ihr Problem?
Oder Sie sind mit unserer Lösung nicht einverstanden?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs·stelle wenden.
Das steht im Behinderten·Gleichstellungs·Gesetz im Paragraph 16.
Ein Paragraph ist ein Kapitel oder ein Absatz.
Die Schlichtungs·stelle hilft, wenn es Streit gibt.
Zum Beispiel über Barriere·freiheit.
Die Schlichtungs·stelle versucht, eine Lösung zu finden.
Ohne Gericht.
Das Verfahren kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Rechts·anwalt.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Die Adresse ist:
info@schlichtungsstelle-bgg.de